Heiz- und Wasserkostenabrechnung

Immer eine passende Lösung

Mit unseren kundennahen Dienstleistungen rund um die Erstellung der Wärmekostenabrechnung sind wir Ihr Partner vor Ort zur Erstellung Ihrer kompletten Heiz- bzw. Hausnebenkostenabrechnung. Unsere Abrechnungen bieten Ihnen höchste Transparenz. Durch die Flexibilität unseres Unternehmens finden wir garantiert auch für Sie die individuell passende Lösung.

Wärmekostenabrechnung

Unsere Wärmekostenabrechnungen erfüllen alle Anforderungen der Heizkostenverordnung und sind immer kundenorientiert und leicht verständlich. Die komplette Organisation von der Anmeldung der Ablesetermine, über das Ablesen der Messgeräte vor Ort sowie die Erstellung der jährlichen Wärmekostenabrechnung mit Einzel- und Gesamtabrechnung übernehmen wir für Sie.

Zusatzleistungen

Zur Abrundung unserer Wärmekostenabrechnung können wir Ihnen eine Vielzahl an Zusatzleistungen anbieten. Nutzen Sie diese zur Unterstützung bei Ihrer täglichen Arbeit.

Beispiele für Zusatzleistungen:

  • Datenträgeraustausch / Abrechnung im Dateiformat zur elektronischen Archivierung
  • Ausweisung der Mehrwertsteuer für Eigentümer, welche zur Umsatzsteuer optiert haben
  • Ausweisung der haushaltsnahen Dienstleistungen

Hausnebenkostenabrechnung

Auf Wunsch fahren wir für Sie die komplette Hausnebenkostenabrechnung mit allen umlegbaren Betriebskosten durch. Sie reduzieren damit Ihre eigene Verwaltungsarbeit und können sich in der gewonnenen Zeit um andere Dinge kümmern. Unsere Hausnebenkostenabrechnungen erfüllen alle Anforderungen der Betriebskostenverordnung. Sie können beispielsweise Betriebskosten wie Gemeinschaftsstrom, Kaltwasser, Grundsteuer, Versicherungen oder Müllgebühren umlegen.

Geräte-Mietservice

Das Mieten von Messgeräten bietet Ihnen einen erheblichen Finanzierungsvorteil, da die Anschaffungskosten nicht einmalig aufgebracht werden müssen, sondern mit einer fixen jährlichen Mietgebühr pro Messgerät berechnet werden und innerhalb der Wärmekostenabrechnung auf die jeweiligen Nutzer umgelegt werden können.

Gemietet werden können alle Messgeräte der Bereiche Wasserzähler, Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler. Die Mietdauer richtet sich immer nach dem jeweiligen Beglaubigungszeitraum der eichpflichtigen Messgeräte. Heizkostenverteiler werden entsprechend ihrer Batterielaufzeit standardmäßig auf die Dauer von 10 Jahren vermietet.